Mitgliedschaft kündigen

Die Kündigung ist nur zum Jahresende unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich und muss schriftlich, bis spätestens zum 30. November bei der Mitgliederverwaltung eingegangen sein.

Spätere Kündigungen sind erst zum Ende des Folgejahres gültig.

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